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Baugenehmigung Carport


Benötige ich zum Bau eines Carports oder einer Garage etc. eine Baugenehmigung?

Fragezeichen

Foto Baugenehmigungsformular

Baugenehmigung:

Unterschiedliche Regeln für Carports

In Deutschland brauchen Häuslebauer für jede bauliche Veränderung zunächst eine Baugenehmigung und da stellt der Bau eines Carports keine Ausnahme dar. Allerdings ist eine Genehmigung nicht überall Pflicht. Hier erfahren Sie, was Sie beim Bau eines Carports beachten sollten.

 

Wo darf ein Carport gebaut werden?

Ein Carport stellt im Allgemeinen eine feststehende bauliche Veränderung dar und ist deshalb prinzipiell genehmigungspflichtig. Trotzdem gibt es Ausnahmen: Wer für was eine Baugenehmigung braucht, ist bundesweit nicht einheitlich geregelt, sondern Sache der Bundesländer. Sogar einige Städte und Gemeinden haben eigene Auflagen für die Errichtung von Carports.

Bevor Sie einen Carport bauen, sollten Sie mit einer genauen Skizze beim Bauamt vorbeischauen. (Quelle: Sommer/imago)

Vielen Gemeinden kommt es beispielsweise auf die Größe des gebauten Objekts an, wie "Wallstreet-Online" berichtet. Manche kleinen Carports können dabei schon mal durch das Raster fallen und ohne Genehmigung errichtet werden. Entscheidend ist also die Größe der Bodenfläche. Oft ist es auch möglich, eine Unterstellmöglichkeit zu bauen, allerdings nur mit einem Flachdach und nicht mit einem Spitzdach.

 

Ohne Baugenehmigung Carport errichten?

 

Ein Carport, das ohne entsprechende Genehmigung gebaut wird, kann zum Problem werden – zum Beispiel wenn sich Nachbarn beschweren oder das Bauamt anderweitig auf das Vorhaben aufmerksam wird. Liegt dann bei der Überprüfung keine Genehmigung vor, muss der Carport im schlimmsten Fall wieder abgebaut werden. Viele Gemeinden greifen hier streng durch. Auch bei Einhaltung der Mindestabstände zum Nachbargrundstück empfiehlt es sich, das Gespräch mit dem oder den Nachbarn zu suchen. Streit entsteht schließlich oft aus Missmut oder Neid, und dem kann so vorgebeugt werden. Es soll ja auch vorkommen, dass der Nachbar die Baubehörde informiert, wenn ihm ein Bauwerk nicht gefällt. Deshalb sollte man auf keinen Fall einfach drauflosbauen, denn im Extremfall drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch teure Nachgenehmigungsverfahren oder sogar eine Abbruchverfügung .

 

Tipp: Bevor Sie das Baumaterial für Ihren Carport kaufen, informieren Sie sich bei der zuständigen Baubehörde, welche Auflagen zu erfüllen sind.

 

Den Bauantrag gut vorbereiten

 

Da die Bauverordnungen von Bundesland zu Bundesland variieren, ist es nicht möglich, eine allgemeingültige Auskunft über benötigte Formulare zu geben. Nähere Informationen zu Ihrem Bauantrag erhalten Sie beim zuständigen Bauamt, wo Sie auch erfahren, welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen.

 

In der Regel ist jedoch eine Baubeschreibung nötig sowie ein Auszug aus der Flurkarte mit einem Lageplan im Maßstab 1:500, der nicht älter als zwei Jahre ist. Diese Unterlagen bekommen Sie beim Vermessungsamt. Zudem ist eine Bauzeichnung des Carports notwendig: Grundriss, Schnitt und Ansichten. Dazu benötigen Sie die beim Bauamt erhältlichen Antragsformulare. Das Bauamt kann Ihnen letztendlich auch mitteilen, ob Ihr Carport genehmigungspflichtig ist und was es beim Bau sonst noch zu beachten gibt.

 

Bau des Carports erst nach Genehmigung starten

 

Erst wenn Sie alle Informationen eingeholt haben, lohnt es sich, mit dem Eigenbau wirklich anzufangen. Denken Sie auch daran, den Mindestabstand zum Nachbargrundstück einzuhalten oder gegebenenfalls eine schriftliche Einwilligung Ihres Nachbarn einzuholen.

Ähnliche Vorschriften, zum Teil sogar noch strengere, gelten im Übrigen auch für den Bau neuer Garagen, größerer Gartenhäuser und für viele weitere kleine Bauvorhaben. 

Quelle: T-online Ratgeber Häuslebauer

Lippe Carport

Es gibt Mindestgrößen für Carports - im Bürokraten-Deutsch "Offene Kleingaragen", Einstellplätze und Garagen nach SonderbauVO.NRW

§ 125 Sonderbauverordnung Einstellplätze und Fahrgassen (1) Ein notwendiger Einstellplatz muss mindestens 5 m lang sein. Seine Breite muss mindestens betragen:

1.  2,45 m, wenn keine Längsseite des Einstellplatzes einen Abstand von weniger als 0,10 m zu begrenzenden Wänden, Stützen sowie anderen Bauteilen oder Einrichtungen aufweist,

2.  2,55 m, wenn eine Längsseite des Einstellplatzes einen Abstand von weniger als 0,10 m zu begrenzenden Wänden, Stützen sowie anderen Bauteilen oder Einrichtungen aufweist,

3.  2,65 m, wenn beide Längsseiten des Einstellplatzes einen Abstand von weniger als 0,10 m zu begrenzenden Wänden, Stützen sowie anderen Bauteilen oder Einrichtungen aufweisen und

4.  3,50 m, wenn der Einstellplatz für Menschen mit Behinderungen bestimmt ist.

 Das heißt ohne Bürokraten-Deutsch für jedermann verständlich:

- 2,65m zwischen den Pfosten beim Einzelcarport,  

- 5,10m (2x2,55) jeweils zwischen den Pfosten beim Doppelcarport

- 7,55m (2,55+2,45+2,55) zwischen den Pfosten beim freitragenden Dreiercarport

Das heißt ohne Bürokraten-Deutsch für jedermann verständlich:

- 2,65m zwischen den Pfosten beim Einzelcarport,  

- 5,10m (2x2,55) jeweils zwischen den Pfosten beim Doppelcarport

- 7,55m (2,55+2,45+2,55) zwischen den Pfosten beim freitragenden Dreiercarport

Wann ist ein Carport in NRW genehmigungsfrei?  Es dürfen  Garagen und Carports mit einer Brutto-Grundfläche bis 30 m², bei denen keine Seite die mittlere Wandhöhe von 3 m überschreitet - außer im städtebaulichen Außenbereich - baugenehmigungsfrei errichtet werden.

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Carport ohne Bauantrag? Ja, ist in NRW möglich....
baurecht nrw 2019.pdf
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Carports und Garagen bis Bis max. 50m² Grundfläche sind in Hessen baugenehmigungsfrei. Bei einer Grenzbebauung sind an allen Grenzen 15m einzuhalten sowie an einer Grenze nicht mehr als 25m² Wandfläche.

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Baurecht in Hessen
landesbauordnung hessen 2018.pdf
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